Deutschland galt über viele Jahrzehnte lang international als Vorbild für Innovation und Fortschritt. Ob Industrie, Wirtschaft oder Verwaltung, die Bundesrepublik gehörte im direkten Vergleich stets zu den Spitzenkandidaten Europas.
Doch das hat sich stark verändert. Denn ausgerechnet bei dem wohl wichtigsten Momentum der Neuzeit hat Deutschland den Start nahezu komplett verpasst: die digitale Transformation.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll dieses Versäumnis ausgleichen und zur treibenden Kraft wichtiger Veränderungsprozesse im Rahmen der Digitalisierung werden. Im Fokus stehen dabei Bund, Länder und Kommunen, welche ihre Verwaltungsdienstleistungen für Bürger und Unternehmen online zugänglich machen sollen.
Wir verraten Ihnen, was dahinter steckt und welche Chancen das OZG für die Zukunft Deutschlands bietet.
Stand der Digitalisierung in Deutschland
Kennen Sie jene Social Media Beiträge, in denen Menschen sich darüber lustig machen, dass ihr Bürgeramt Online-Formulare nur in ausgedruckter Form akzeptiert? Oder dass der Mobilempfang in einem weitläufigen Nationalpark Südafrikas deutlich besser ist, als in manch deutscher Großstadt?
Sei es der Breitbandausbau, moderne E-Health-Services oder die Tatsache, dass für die meisten Behördengänge wortwörtlich noch der Gang zum Amt erforderlich ist – vor allem bei den staatlichen Strukturen hat Deutschland in puncto Digitalisierung die Agilität eines schlafenden Dornröschens an den Tag gelegt.
In deutschen Behörden stapeln sich die Formulare. Das Onlinezugangsgesetz soll dies in Zukunft ändern.
Laut dem Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) rangiert die Bundesrepublik bei wichtigen Schlüsselbereichen wie digitalen öffentlichen Diensten oder der Abdeckung mit Netzwerken mit sehr hoher Kapazität Platz 21. Bei der Inanspruchnahme von E-Government-Dienstleistungen durch Bürger und Unternehmen reicht es europaweit sogar nur für den 26. Platz mit einer Quote von 49%.
Im internationalen Vergleich liegt Deutschland mit seinem staatlichen Digitalisierungsprozess demnach eher im hinteren Mittelfeld, anstatt als eine der größten EU-Volkswirtschaften federführend hervorzustechen.
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die staatliche Digitalisierung
Die weltweite Pandemie des Covid-19 Virus hat das Problembewusstsein der Politik für die strukturellen Defizite Deutschlands zusätzlich geschärft.
Einerseits wirkten zwar die radikalen Veränderungen und Einschränkungen, die mit der Bekämpfung des Corona-Virus einhergingen, wie ein Katalysator für die digitale Transformation der Gesellschaft. Andererseits wurde dadurch aber auch der Nachholbedarf in vielen staatlichen und öffentlich-rechtlichen Bereichen offensichtlich.
Bund, Länder und Kommunen mussten von einem Tag auf den anderen ihre internen Abläufe auf mobile Arbeit umstellen. Dabei ärgerten sich nicht nur tausende Mitarbeiter über schrecklichen Internetempfang und fehlende Ausstattung im Homeoffice.
Die systematischen Schwachstellen und der immense Nachholbedarf zeigten sich vor allem in den 11.000 Kommunen. Rathäuser und Bürgerbüros wurden teilweise bis auf weiteres geschlossen. Simpelste Online-Vorgänge und Anträge bei Ämtern trieben Anwender wegen starrer oder nicht funktionierender Webseiten zur Verzweiflung. Von den Mängeln beim Datenaustausch zwischen Gesundheitsbehörden und staatlichen Institutionen zur Eindämmung der Pandemie ganz zu schweigen. Und das sind nur wenige von vielen Beispielen.
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes durften in kürzester Zeit keine Anträge mehr vor Ort abwickeln. Auf diese Umstellung waren Bund, Länder und Kommunen nicht vorbereitet – der Frust der Bürger folgte.
Ein Blick über den Zaun zu anderen europäischen Nachbarn konnte in dieser Phase fast schon wehmütig stimmen. Denn in Ländern wie Österreich oder den Balkanstaaten, wo die Digitalisierung bereits weiter vorangeschritten ist, konnten Bürger ihre beruflichen und privaten Bedürfnisse besser mit den neuen Rahmenbedingungen der Krise vereinbaren. Kein Wunder – wer alles online erledigen kann, hat zumindest eine Option.
Doch für viele deutsche Bürger hatte die Pandemie eine Situation geschaffen, in der sie weder im realen Leben noch in digitaler Form Zugang zum staatlichen Verwaltungsapparat hatten. Ein Umstand, der den Finger noch tiefer in die offene Wunde des Digitalisierungsrückstands drückte.
Was ist das Onlinezugangsgesetz?
Die gelebten Nachteile durch systematische Versäumnisse, die hohe Erwartungshaltung der Bürger sowie die Verantwortung gegenüber der Europäischen Union setzte die Politik in den letzten Jahren verstärkt unter Zugzwang.
Auch wenn die deutsche Wirtschaft vor allem in modernen Sektoren wie der Informations- und Kommunikationstechnologie oder dem Fahrzeugbau bereits starke Fortschritte macht, so gibt es bei der digitalen Transformation der staatlichen Infrastruktur noch viel Nachholbedarf.
Um diesem Handlungsdruck gerecht zu werden, hat der Bundestag im Jahr 2017 das Onlinezugangsgesetz, kurz OZG, verabschiedet. Die Idee ist dabei, mit einer nachhaltigeren Digitalisierungsstrategie und einhergehenden Maßnahmen die Trendwende zur digitalen Souveränität der Verwaltung einzuläuten.
Welche Ziele sollen mit dem OZG verfolgt werden?
Für Bund, Länder und Kommunen bedeutet das Onlinezugangsgesetz, dass sie bis Ende des Jahres 2022 ihre Verwaltungsleistungen neben der analogen Form auch digital anbieten müssen.
Alle Ausarbeitungen und Ergebnisse von Bund, Ländern und Kommunen zu diesen Verwaltungsvorgängen werden gebündelt in einem gemeinsamen Portal, der OZG-Informationsplattform, zur Verfügung gestellt.
Die Umsetzung des OZG ist gleichzeitig eine wichtige Grundlage für den Single Digital Gateway (SDG) Beschluss des Europäischen Parlaments. Laut diesem sollen bis 2023 die wichtigsten Verwaltungsdienstleistungen europaweit elektronisch durchführbar sein.
Zusammengefasst hat das Onlinezugangsgesetz also folgende Funktionen:
- Wichtige öffentliche Verwaltungsvorgänge sollen für Bürger und Unternehmen bis Ende 2022 auch elektronisch durchführbar sein;
- Hierfür wird ein Portalverbund auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene geschaffen, um eine transparente Interaktion zwischen Staat, Bürgern und Unternehmen zu ermöglichen;
- Damit einhergehend werden verwaltungsinterne Prozesse optimiert und ebenenübergreifend neu organisiert;
- Länder, Kommunen und Städte bauen ihr Fachwissen im Bereich der Digitalisierung aus und profitieren dadurch von einer neuen digitalen Souveränität;
- Für die Bürger Deutschlands als Nutzer sollen Behördengänge maßgeblich erleichtert und flexibler gestaltet werden;
- Die Bundesrepublik will so eine Grundlage für ihre Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Union in Digitalisierungsmaßnahmen schaffen.
Im Grunde ist das OZG also die rechtliche Grundlage für eine aktive Modernisierung und Digitalisierung des staatlichen Verwaltungsapparats.
Wie wird das Onlinezugangsgesetz realisiert?
Die Umsetzung vom Onlinezugangsgesetz ist praktisch Teamwork par excellence, denn Bund, Länder und Kommunen arbeiten gemeinsam und anteilig an der Realisierung der Digitalisierungsverwaltung.
Das Prinzip ist dabei das “Einer für Alle”-Modell. Sprich, jede Lösung bzw. Thema soll in einer koordinierten Zusammenarbeit durch einen Verantwortlichen nur einmal erarbeitet und anschließend allen zur Verfügung gestellt werden. Dabei werden Tandem-Kooperationen zwischen Ländern und Ressorts sowie ggf. auch kommunalen Partnern gebildet. Diese Vorgehensweise ist nicht nur ressourcenschonend, sondern vor allem auch anwenderorientiert.
Denn der Aspekt der Benutzerfreundlichkeit steht bei der digitalen Transformation zum E-Government besonders im Fokus. Die angebotenen digitalen Verwaltungsleistungen sollen für Bürger wie Unternehmen leicht zu nutzen, barrierefrei und sicher sein. Plan ist, dass ein Nutzer der OZG-Plattform mit nur einem einzigen Konto auf alle Services zugreifen kann. Unabhängig davon, welchem Land bzw. welcher Kommune der Anwender angehört.
Zu den angebotenen Leistungen gehören dabei unterschiedlichste Vorgänge wie das Ummelden eines Kraftfahrzeugs, die Anmeldung eines Unternehmens bis hin zur Beantragung von Sozialleistungen. Insgesamt ergeben sich so 575 sogenannte OZG-Leistungen, welche in einem Katalog zusammengefasst und 14 Themenfeldern wie Arbeit, Umwelt oder Gesundheit zugeordnet wurden. Jedes der Bundesländer bearbeitet dabei einen Schwerpunkt. Zusätzlichen sollen 14 Digitalisierungslabore bestehend aus Experten, Designern und Anwendern die Implementierung der Ausarbeitungen in den Praxisalltag von Behörden und Nutzern begleiten.
Services gelten laut Gesetz erst dann als virtuell umgesetzt, wenn sie im Reifegradmodell mindestens die zweite Stufe erreicht haben. Das heißt, ein behördliches Angebot ist erst dann eine OZG-Leistung, sobald sie von Bürgern bzw. Unternehmen online beantragt werden kann. Das gilt auch für jene Leistungen, bei denen im nachfolgenden Verwaltungsprozess eventuell noch analoge Nachweise erforderlich sind.
Eine große Herausforderung ist dabei die Erschaffung einer geeigneten Infrastruktur, welche die Nachnutzung und ständige Aktualisierung von erarbeiteten Konzepten und Prozessen für alle Länder und Kommunen ermöglicht.
Wie ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz?
Seit dem Beschluss des Onlinezugangsgesetzes sind nunmehr knapp 4 Jahre vergangen und bis zur geplanten Frist Ende 2022 verbleibt nicht mehr viel Zeit. Eine gute Gelegenheit für einen Blick auf den Zwischenstand des Mammutprojekts.
Bundesregierung und IT-Rat beschleunigen Vorgehen
Nachdem der Ausbruch der Corona-Pandemie die Missstände in der Verwaltungsdigitalisierung deutlicher denn je aufzeigte, schaltete die Bundesregierung bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz einen Gang hoch.
Das zeigte sich unter anderem an dem im Juni 2020 verabschiedeten Konjunkturpaket, welches rund 3 Milliarden Euro für die Digitalisierung der staatlichen Verwaltung im Rahmen des OZG vorsieht. Um eine effiziente und föderale Verteilung dieser Mittel zu ermöglichen, verfasste der IT-Rat Ende September 2020 einen einstimmigen Beschluss zur Vergabe der finanziellen Unterstützung.
Transparente Berichterstattung über Umsetzung
Über das OZG-Dashboard können Anwender in Echtzeit den Fortschritt von Bund, Ländern und Kommunen bei der Erarbeitung der virtuellen OZG-Leistungen einsehen. Laut derzeitigem Stand (01. April 2021) sind von den geplanten 575 Online-Vorgängen bereits 315 verfügbar. 115 befinden sich derzeit in der Umsetzung, während die restlichen 145 geplant werden.
Das OZG-Dashboard zeigt den aktuellen Umsetzungsfortschritt des Onlinezugangsgesetzes.
Handlungsbedarf vor allem für Kommunen
Die Studie “Digital vorangehen”, durchgeführt im Auftrag des Kompetenzzentrums öffentliche IT (ÖFIT) und der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), zeigt, dass das OZG besonders bei den Kommunen neue Herausforderungen auf den Plan ruft. Denn die Verwaltungen, die zum einen ihre internen Strukturen, aber auch ihre externen Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen digitalisieren müssen, bedürfen hierfür spezieller Digitalisierungsstrategien. Doch ein solches Konzept wurde 2020 gerade einmal in 59% der Kommunen thematisiert. Davon waren lediglich 14% dieser Digitalisierungsstrategien tatsächlich fertiggestellt, die restlichen 45% sind noch in Entwicklung. Hinzu kommen Aspekte wie der Mangel an fachlich geschultem Personal und die eingeschränkte Kommunikation zwischen einzelnen Institutionen.
Während Bund und Länder also ein straffes Tempo bei der Umsetzung vorlegen, befinden sich viele der 11.000 Kommunen auch 4 Jahre nach Erlass des OZG noch im Anfangsstadium einer Umstellung ihrer Prozesse. Bedenkt man jedoch, dass es eben diese Kommunen sind, in denen ein Großteil der OZG-Leistungen für die Bürger Deutschlands erbracht werden müssen, so besteht hier dringender Optimierungsbedarf.
Inwieweit das verabschiedete Konjunkturpaket für die Länder hierbei Abhilfe schaffen kann, ist derzeit noch nicht absehbar. Ein wichtiger Faktor für den Erfolg könnte jedoch die interkommunale Zusammenarbeit sein. Ganz im Geiste des “Einer für alle”-Prinzips sollten auch Kommunen ihre Kompetenzen und Ressourcen bündeln, um Kosten zu sparen und schnellere Ergebnisse bei der Verwaltungsdigitalisierung zu erzielen. In diesem Prozess ist es ratsam auf eine moderierte Zusammenarbeit zurückzugreifen, die von erfahrenen Fachexperten objektiv koordiniert wird.
Welche Bedeutung hat das Onlinezugangsgesetz für die Digitalisierung Deutschlands
Das Onlinezugangsgesetz vereint systematisch die Zugkraft von Bund, Ländern und Kommunen, um in organisierter Zusammenarbeit der staatlichen Digitalisierung einen ordentlichen Schub zu verpassen. Doch auch wenn alle Beteiligten motiviert an der Einhaltung der gesetzten Frist zum Jahresende 2022 arbeiten – ein Erfüllen des OZG sollte nicht mit einem Ende aller Digitalisierungsbemühungen Deutschlands verwechselt werden. Die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen ist vielmehr einer von vielen wichtigen Bausteinen auf dem Weg der digitalen Transformation der Bundesrepublik.
Als Management- und Technologieberatung unterstützt grandega Bund, Länder und Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Digitalisierungsstrategien. Sei es die Moderation interkommunaler Zusammenarbeit oder die grundsätzliche Definition, was Digitalisierung überhaupt für die eigene Kommune bedeutet – als Spezialisten für digitale Transformation unterstützen wir Sie gern.